Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dipl. Ing. Günther F*****, vertreten durch Dr. Hans Heißl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1) I***** GmbH, *****, 2) Eigentümergemeinschaft *****, vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund eines vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde H***** neu festgelegten „Arbeitszeitmodells" bestand für ab dem Kindergartenjahr 2002/2003 neu eintretende Kindergärtnerinnen eine Auswahlmöglichkeit zwischen einer 100 %igen Beschäftigung mit der Verpflichtung, in den Sommerferien Dienst im Sommerkindergarten zu leisten oder sonstige Ferialtätigkeiten zu erbringen, oder einer 90 %igen Beschäftigung mit Beibehaltung der bisher an den Kindergärten in der Gem... mehr lesen...
Norm: Vlbg GdBG §31 Abs2Vlbg GdBG §126 Abs9Vlbg KGG §20
Rechtssatz:
Auch für bei der Gemeinde angestellte Kindergärtner und Kindergärtnerinnen kann eine Teilzeitbeschäftigung zulässig vereinbart werden. Unter einer Teilbeschäftigung ist aber eine solche zu verstehen, die die in § 31 Vorarlberger GBedG vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit von vierzig Wochenstunden unterschreitet. Hingegen kann § 126 Abs 9 Vorarlberger GBedG nicht dahin... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ist nach rechtskräftiger Erledigung anderer Begehren nur mehr über den Sachantrag der Antragstellerin zu entscheiden, dem Erstantragsgegner aufzutragen, ordentliche Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz hinsichtlich der Liegenschaft EZ ***** zu legen. An dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum an mehr als 5 Nutzungseinheiten begründet. Der Erstantragsgegner ist seit 1. 5. 1994 Verwalter der Liegenschaft; alle ü... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1 HeizKG §20 HeizKG §25 Abs1 Z8 WEG 1975 §14 Abs1 Z5 WEG 1975 §17 Abs2 WEG 2002 §20 Abs3 WEG 2002 §34 HeizKG § 17 heute HeizKG § 17 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021 HeizKG § 17 gültig von 01.10.1992 bis 04.06.2021 ... mehr lesen...