Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2015/2016 das Bundesoberstufenrealgymnasium (BORG) für Leistungssportler XXXX . 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2015 aus 2016, das Bundesoberstufenrealgymnasium (BORG) für Leistungssportler römisch 40 . 2. Mit Schreiben des Niederösterreichischen Sport-Leistungs-Zentrums (NÖ SLZ) XXXX vom 13.05.2016 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, d... mehr lesen...