Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin legte für eine Aufnahme im Schuljahr 2015/16 in die 1. Klasse (5. Schulstufe) den sportlichen Eignungstest am Bundesrealgymnasiums XXXX (im Folgenden: Sportgymnasium), ab, doch konnte die Beschwerdeführerin wegen Platzmangels für das Schuljahr 2015/2016 nicht aufgenommen werden und so besuchte die Beschwerdeführerin im Schuljahr 2015/2016 weiterer Folge das Bundesgymnasium und Bundes... mehr lesen...