Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2016/2017 den Anschlusslehrgang der Freien Waldorfschule XXXX . Am 7. Dezember 2016 beantragte sie die Gewährung von Schulbeihilfe. 2. Mit Bescheid vom 13. Februar 2017 gewährte der Landesschulrat für Tirol (nun Bildungsdirektion für Tirol) der Beschwerdeführerin Schulbeihilfe in Höhe von € 1.130,- für das Schuljahr 2016/2017, weil die Bedürftigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...