Die Beschwerdeführerin steht als Sonderschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Ihre Dienststelle ist die Volksschule E. Die Beschwerdeführerin war zuvor im Jahr 1982 mit der Leitung der allgemeinen Sonderschule F betraut und nach Auflassung dieser Schule an die Volksschule F, später an die Volksschule K, schließlich an die allgemeine Sonderschule G und zuletzt an die Volksschule E versetzt worden. Auf Grundlage eines - nicht... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation
Norm: SchOG 1962 §27a Abs2 idF 1996/766;SchOG 1962 §27a idF 1996/766; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0205 E 18. Dezember 2003
Rechtssatz: Als Sonderpädagogiche Zentren (SPZ) im Sinne des § 27a SchoG 1962 können nur geeignete Sonderschulen (somit Unterrichtsanstalten) festgelegt werden. Durch die Wahrnehmung der Agenden eines SPZ beim Bezirksschulra... mehr lesen...