Norm: JN §1 CXIXcRLG §27 Abs3 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Unzulässigkeit des Rechtsweges, wenn Ersatz für Schanzgerät verlangt wird, das auf Grund des RLG erfaßt, beansprucht und weggeführt wurde, obwohl sich die Ausfolgeanordnungen nicht ausdrü... mehr lesen...