Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX 2024 brachte der Beschwerdeführer die verfahrenseinleitende Popularbeschwerde gemäß ORF-G bei der belangten Behörde ein. Sie richtete sich gegen die am XXXX 2023 um XXXX Uhr in Fernsehprogramm „ XXXX “ ausgestrahlte Sendung „ XXXX “ und machte Verletzungen von § 4 Abs. 1 Z 5, 14, 17 und 18, § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 3, 4, 5 und 7 ORF-G geltend. 1. Am römisch 40 2024 brachte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.04.2021 stellte die XXXX (nunmehr XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformengesetz“ und beantragte, die belangte Behörde möge darin feststellen, ob die Beschwerdeführerin in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. Im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die XXXX ; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Antrag gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformen-Gesetz, BGBl I Nr. 151/2020 (KoPl-G), wonach festgestellt werden möge, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich des Dienstes XXXX nicht in den Anwendungsbereich des KoPl-G fällt. 1. Mit Schreiben vom römisch 40 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.02.2021 stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin, nunmehr XXXX .) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß § 1 Abs 5 Kommunikationsplattformengesetz“; in eventu einen „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich des Kommunikationsplattform... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.03.2021 stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Antrag gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformen-Gesetz, BGBl I Nr. 151/2020 (KoPl-G), wonach festgestellt werden möge, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich des Dienstes XXXX nicht in den Anwendung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefordert, binnen drei Werktagen Aufzeichn... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), , der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die im Spruchkopf genannte weitere Verfahrenspartei (wVP) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefor... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem am 29.05.2017 bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) eingelangten Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, dass die gezeigten Inhalte der durch ihn betriebenen (Video-)Kanäle „ XXXX “ auf YouTube (abrufbar unter XXXX ) und Facebook (abrufbar unter XXXX ) sowie sein Blogangebot „ XXXX “ (abrufbar unter ... mehr lesen...