Begründung: Mit einem ua als „Antrag auf Unterlassung der Veröffentlichung" bezeichneten Schriftsatz vom 29. 4. 2004 beantragte der Minderjährige, seinen Vater zu verpflichten, es zu unterlassen, Journalisten des ORF (Team „Schauplatz Gericht") Informationen über die Lebensumstände des Minderjährigen, dessen Umgang mit dem Vater und über den Stand und den Inhalt des Pflegschaftsverfahrens zu erteilen oder Fotos des Minderjährigen zum Zweck der Berichterstattung weiterzugeben. Der ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen wurde am 6.1.1993 in Ausübung seines Dienstes als Sicherheitswachebeamter getötet. Der Bundesminister für Inneres hat der Witwe und den beiden Minderjährigen mit Erlaß vom 2.4.1993 gemäß § 7 des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (BGBl 1992/177 - WHG) eine einmalige Geldleistung von 1 Mio S zur ungeteilten Hand ausbezahlt und die Anweisung dieses Betrags auf das von der Witwe genannte Konto angeordnet. Der Vater der Minderjährigen wu... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVb1bbSchBeihG §1SchBeihG §15 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Unzulässigkeit des Rechtsweges für die Klage des minderjährigen Kindes gegen den ehelichen Vater auf Ausfolgung der von diesem bezogenen Schülerbeihilfe.
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Der Beklagte ist der eheliche Vater der Klägerin und als solcher dieser gegenüber unterhaltspflichtig. Mit dem an den Beklagten gerichteten Bescheid des Landesschulrates für Kärnten vom 4. April 1975 sind der Klägerin für das Schuljahr 1974/75 6400 S an Schulbeihilfe und 7700 S an Heimbeihilfe, zusammen somit 14 100 S, gewährt und an den Beklagten ausbezahlt worden. Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Auszahlung dieses Betrages an sie. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klag... mehr lesen...