Begründung: Die Antragsgegnerin ist eine in Vorarlberg ansässige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Die Haftung der Genossenschaft ist auf den Geschäftsanteil (350 S) und das Einfache dieses Betrages beschränkt. Der Zweck der Genossenschaft, der neben Landwirten auch Sennereigenossenschaften, Agrargemeinschaften und Alpinteressentschaften angehören, besteht in der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder vor allem durch Verarbeiten und Verwerten landwirtschaftlicher Produkt... mehr lesen...
Norm: AktG §118 GenRevG 1997 §1 ff AktG § 118 heute AktG § 118 gültig ab 20.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2015 AktG § 118 gültig von 01.08.2011 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 118 gültig von 01.08.2... mehr lesen...