Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 15.7.1988 forderte die beklagte P*** DER G*** W*** vom Kläger die Leistungen aus der Krankenversicherung für den stationären Aufenthalt im Genesungsheim Kalksburg vom 3.3. bis 3.4.1987, für die Behandlung bei dem Arzt Dr.R*** am 18.3.1987 und für das Medikamentenpauschale von insgesamt S 32.531,74 gemäß § 76 GSVG zurück. Zur
Begründung: wurde ausgeführt, der Kläger sei auf Grund seiner am 23.9.1986 vorgenommenen Anmeldung der Gewerbeberechtigun... mehr lesen...
Norm: GSVG §4 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Ausnahmegrund des § 4 Abs 1 Z 1 GSVG ist nur gegeben, wenn das Ruhen vorschriftsmäßig angezeigt wurde (Teschner, GSVG MGA 39.ErgLfg 35 Anmerkung 2 zu Seite 4). Dazu bestimmt § 93 GewO, daß der Gewerbetreibene das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung binnen drei Wohnen der Landeskammer der Gewerblichen Wirtschaft anzeigen muß; dieser Meldung kommt insbesondere im Hinblick auf die Ausnahme von der... mehr lesen...