Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbeklagten situierte Niederlassung eines katholischen Frauenordens und Schulerhalterin der Katholischen Bildungsanstalt der Kindergärtnerinnen der B***** Schwestern in *****. Die Zweitbeklagte ist nach innerkirchlichen Zuständigkeitsregeln die Oberbehörde der Erstbeklagten in Schulangelegenheiten im Sinne des § 20 Abs 2 Privatschulgesetz (PrivSchG). Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIPrivSchG §20 Abs1PrivSchG §20 Abs2 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Die Beurteilung, ob eine weitere Verwendung des Lehrers an der betreffenden Schule im Sinne des § 20 Abs 2 PrivSchG aus rel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit dem Jahre 1971 Sekretariatsleiterin beim B*****institut (B*****). Seit dem Schuljahr 1985/86 wurde bei diesem Institut ein Schulversuch für Handelsakademien und Handelsschulen für Berufstätige unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts geführt. Die Klägerin war beim Aufbau und der Vorentwicklung dieses Schulversuchs beteiligt und als andragogische Betreuerin für diesen Schulversuch vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine U... mehr lesen...
Norm: PrivSchG §20 Abs2
Rechtssatz:
Dafür, daß der Privatschule ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der vom Bund als "lebende Subvention" zugeteilten Lehrern zukäme und sie berechtigt wäre, die Abberufung bestimmter Lehrer zu verlangen, bietet das Gesetz keinen Anhaltspunkt.
Entscheidungstexte 9 ObA 114/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 114/91 Veröff: Arb 10... mehr lesen...