Entscheidungen zu § 17 PrivSchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/28 95/10/0256

Mit einem bei der belangten Behörde am 31. März 1993 eingelangten Schreiben vom 29. März 1993 beantragte der beschwerdeführende Verein als Schulerhalter der privaten Rudolf Steiner-Schule in Wien-Pötzleinsdorf unter Berufung auf die §§ 21 und 23 Abs. 2 lit. a des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 (in der Folge: PrivSchG), die belangte Behörde möge der vom Verein erhaltenen Schule Lebendsubventionen bzw. Ersatz für diese Zahl an Planstellen zuweisen oder bescheidmäßig die Ablehnu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2002

RS Vwgh 2002/3/28 95/10/0256

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art51;PrivSchG 1962 §17;PrivSchG 1962 §21 Abs1;
Rechtssatz: § 21 Abs 1 PrivSchG bestimmt, dass der Bund für Privatschulen, die nicht unter § 17 leg cit fallen, nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel unter bestimmten Voraussetzungen Subventionen zum Personalaufwand gewähren kann. Ob Mit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2002

RS Vwgh 2002/3/28 95/10/0256

Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §17;PrivSchG 1962 §19 Abs3;PrivSchG 1962 §20;PrivSchG 1962 §21 Abs3;
Rechtssatz: Das PrivSchG sieht keine - im Rahmen der Hoheitsverwaltung zu vollziehende - Subventionierung der nicht konfessionellen Privatschulen durch Leistung der im § 19 Abs 3 PrivSchG geregelten "Vergütung" vor. Vor Zuweisung eines Lehrers als lebende Subvention ist zwar der Schulerhalter gemäß §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2002

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