Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer sind Eltern der minderjährigen XXXX (Kind), geb. 23.09.2005. Sie sind türkische Staatsbürger. 1. Die Beschwerdeführer sind Eltern der minderjährigen römisch 40 (Kind), geb. 23.09.2005. Sie sind türkische Staatsbürger. 2. Mit Bescheid vom 22.10.2018 untersagte der Stadtschulrat für Wien die Teilnahme des Kindes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2018/2019 gemä... mehr lesen...