Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das Land Niederösterreich (im Weiteren: Beschwerdeführerin) beantragte mit elektronisch eingebrachtem Antrag an das Vermessungsamt Gmünd (im Weiteren: belangte Behörde) die Bescheinigung der Vermessungsurkunde des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012, GZ 50068 B, gemäß § 39 VermG. Dem Antrag angeschlossen war ein Protokoll zur Grenzverhandlung des Amtes der Niederösterreichischen Lan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das XXXX (im Weiteren: Beschwerdeführerin) beantragte mit elektronisch eingebrachtem Antrag an das XXXX (im Weiteren: belangte Behörde) die Bescheinigung der Vermessungsurkunde des XXXX vom 25. Oktober 2012, GZ: 50068 A, gemäß § 39 VermG. Dem Antrag angeschlossen war ein Protokoll zur Grenzverhandlung des XXXX vom 20. Oktober 2011 sowie ein Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG vom 04.10.2012. Von ... mehr lesen...