Entscheidungen zu § 3 Abs. 4 PMG

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2007/09/12 30.6-61/2007

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber wie folgt zur Last gelegt: Herr Z E, wh. P 3, hat in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer bzw. als Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma Z GmbH, Landesprodukte- und Pflanzenschutz mit Sitz in P, G 186, am oa. Ort der Amtshandlung: Lagerhalle der Firma S, R 22, St. R, seiner Verpflichtung für die Einhaltung des Pflanzenschutzmittelgesetzes zu sorgen, nicht entsprochen: Im Zuge einer gemäß § 28 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.09.2007

RS UVS Steiermark 2007/09/12 30.6-61/2007

Rechtssatz: Läuft die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach § 12 Abs 10 PMG in Deutschland ab, erlischt seine korrespondierende Zulassung in Österreich auch dann, wenn in Deutschland noch eine Aufbrauchsfrist eingeräumt wurde, also das Pflanzenschutzmittel nach Ablauf der Zulassung in Deutschland noch innerhalb einer bestimmten Frist abverkauft werden darf. Das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels mit der früheren deutschen Zulassungsnummer in Österreich hätte daher entgegen den... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.09.2007

TE UVS Steiermark 2006/09/26 30.6-59/2006

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.10.2005 im Betrieb der D D, V und F GmbH in A b W, E1, als Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufene Person dieser Gesellschaft ein Pflanzenschutzmittel, nämlich 3 x 5 l des Präparates Zenit M, durch Vorrätighalten zum Verkauf im Sperrlager in Verkehr gebracht, obwohl die erforderliche Meldung gemäß § 3 Abs 4 Pflanzenschutzmittelgesetz an das Bundesamt für Ernährungssiche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.09.2006

RS UVS Steiermark 2006/09/26 30.6-59/2006

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 10 PMG ist unter Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels auch dessen Vorrätighalten zum Verkauf zu verstehen. Ein Inverkehrbringen liegt nur dann nicht vor, wenn sichergestellt ist, dass das Pflanzenschutzmittel in seiner dem Gesetz nicht entsprechenden Beschaffenheit nicht zum Verbraucher gelangt (vgl UVS Niederösterreich, 3.5.1996, Senat-PM- 96-018, zum Vorrätighalten von Futtermitteln zum Verkauf). Da Pflanzenschutzmittel auch aus anderen Gründen als zum V... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.09.2006

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