Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 28.08.2015 bei der Karl-Franzens-Universität Graz (im Folgenden: Universität Graz) einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium der Naturwissenschaften (Pharmazie) ab dem Wintersemester 2015. Ihrem Antrag beigelegt waren ein Diplom der FH Joanneum über die Verleihung des akademischen Grades Master of Sience in Bioanalytical Sciences nach Absolvierung des Lehrganges "Ange... mehr lesen...