Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 20.08.2020 an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz (im Folgenden: KU Linz) zum Masterstudium Medienkultur und Kunsttheorien zugelassen. 2. Im Juli 2024 hat der BF seine Masterarbeit mit dem Titel „Life-like“? – Das Leben ausstellen in künstlich intelligenten Ausstellungen“ zur Plagiatsprüfung bei der Rechts- und Studienabteilung der ... mehr lesen...