Begründung: Die Klägerin lenkte am 27. 7. 2004 ihren PKW, an dem eine gültige Autobahnvignette angebracht war, auf der Südautobahn A2 Richtung Wien. Als sie sich auf dem linken Fahrstreifen ihrer Richtungsfahrbahn der Ausfahrt Fürstenfeld näherte, hielt sie eine Geschwindigkeit von ca 120 bis 130 km/h ein. Vor der Ausfahrt lagen über die beiden Fahrstreifen, den Pannenstreifen und den die Richtungsfahrbahnen teilenden Mittelstreifen verteilt mehr als 10 Stück 2,5 bis 3 m lange und... mehr lesen...