Die Untergerichte haben ihren Entscheidungen im wesentlichen folgenden vom Erstgericht festgestellten und im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt: In der Nacht zum 17. Jänner 1972 wurde das dem damals 68 Jahre alten und halbseitig gelähmten Ehemann der Klägerin gehörige und von den Eheleuten bewohnt gewesene Haus in E, H 160, durch einen Brand vernichtet. Um den zu Schaden gekommenen Eheleuten zu helfen, erließ der Bürgermeister der nun beklagten... mehr lesen...
Norm: ABGB §26 ABGB §302 ABStFG §2 Abs1BStFG §22 ABGB § 26 heute ABGB § 26 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 302 heute ABGB § 302 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...