Entscheidungen zu § 12 Abs. 5 BStFG 2015

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RS UVS Vorarlberg 1999/03/19 1-0024/99

Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker fuhr auf der Autobahn, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Er wurde beanstandet, bezahlte den Preis einer Wochenvignette samt Zuschlag nicht und fuhr dann auf der Autobahn, weiter ohne bei der nächsten Abfahrt von der Autobahn abzufahren. Der Fahrzeuglenker hat damit zwei selbstständig zu ahndende Übertretungen begangen. Das Vorbringen des Fahrzeuglenkers, es handle sich um ein fortgesetzes Delikt, trifft nicht zu. Es mögen zwar bei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 19.03.1999

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