Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §156 Abs1;FinStrG §156 Abs2;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §85 Abs2;FinStrG §89 Abs5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 911-912;
Rechtssatz: Der Vorsitzende des Spruchsenates kann nur im Rahmen bestimmter Handlungen des Untersuchungsverfahrens (zB Festnahmeanordnung iSd § 85 Abs 2 FinStrG, Bescheide betreffend Beschlagnahme iSd § 8... mehr lesen...
Wie in der Beschwerde zum Sachverhalt ausgeführt wird, wurde der Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Körperschaften in Wien mit Erkenntnis vom 8. September 1994, zugestellt dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 7. November 1994, des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG schuldig erkannt. Die Beschwerdefrist endete - wie vom Beschwerdeführer klargestellt wird - am 7. Dez... mehr lesen...