Entscheidungen zu § artikel1zu61 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/2/20 93/15/0096

Der Beschwerdeführer, ein beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist neben seiner Tätigkeit als selbständiger Wirtschaftstreuhänder Komplementär einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft. Kommanditistin dieser Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S ist die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin), deren Anteil von einer Wirtschaftstreuhänderin treuhändig gehalten wird. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1997

RS Vwgh 1997/2/20 93/15/0096

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §60 Abs1;FinStrG §61 Abs1;
Rechtssatz: Die Delegierung von einem für einen Teil des Tatzeitraumes zuständigen an ein für den gesamten Tatzeitraum zuständiges Finanzamt ist zweckmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1997

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