Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Rudolf W*** in Abwesenheit des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 28.Februar 1979 bis 31.Juli 1980 in Wien im (Kompetenz-)Bereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19.Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz versucht, durch vorsätzliche Nichtabgabe von Erklärungen zur Umsatzsteuer nach Inanspruchnahme ungerecht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 25.September 1945 geborene kaufmännische Angestellte Maria A der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs.1 und Abs.3 lit.a und c, 13 FinStrG (Punkt I/1 und 2 des Urteilsspruches), nach § 33 Abs.2 lit.a und Abs.3 lit.d FinStrG (Punkt II) sowie nach § 33 Abs.1 und Abs.2 lit.b FinStrG (Punkt III) - jeweils als 'Beteiligte' nach § 11 (dritter Fall) FinStrG - schuldig erkannt. Darnach hat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Oktober 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Karl A des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit zwischen 31.März 1978 und 14.April 1981 in Brunn/Gebirge fortgesetzt unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigeund Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe von Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteue... mehr lesen...
Gründe: Der selbständige Handelsvertreter Gerhard A wurde des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, vom 1.April 1978 bis April 1980 in Wien durch die Unterlassung der Abgabe entsprechender Steuererklärungen vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben infolge Unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 5.Juli 1933 geborene Gastwirtin Valerie A der (Finanz-)Vergehen der Abgabenhinterziehung (1.) nach § 33 Abs. 1 FinStrG. und (2.) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs liegt ihr zur Last, (teilweise) im Rückfall (§ 41 FinStrG.) (zu 1.) vorsätzlich dadurch, daß sie es in den Jahren 1978 bis 1980 unterließ, Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen über die Abgabe v... mehr lesen...
Norm: BAO §184FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs3 litaFinStrG §51 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Nichtabgabe der vorgeschriebenen Steuererklärungen ist grundsätzlich nur als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit a FinStrG zu bestrafen. Dadurch kann zwar auch eine Abgabenverkürzung bewirkt werden, wenn entweder die Einleitung eines abgabenrechtlichen Verfahrens überhaupt unterbleibt oder eine Einschätzung nach § 184 BAO vorgenommen wird, welche z... mehr lesen...