Entscheidungen zu § artikel1zu31 Abs. 5 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-32 von 32

RS Vwgh 1991/1/29 89/14/0073

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §31 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStB 1991, 414;
Rechtssatz: Wenn die absolute Verjährungsfrist des § 31 Abs 5 FinStrG zwischen den Entscheidungen erster und zweiter Instanz abgelaufen ist, ist es für die Berufungsbehörde unzulässig, eine zeitgerecht gefällte Entscheidung nach Fristablauf (vollinhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 89/14/0073

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs2;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §31 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStB 1991, 414;
Rechtssatz: Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muß eine eigenständige Beur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

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