Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §31 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStB 1991, 414;
Rechtssatz: Wenn die absolute Verjährungsfrist des § 31 Abs 5 FinStrG zwischen den Entscheidungen erster und zweiter Instanz abgelaufen ist, ist es für die Berufungsbehörde unzulässig, eine zeitgerecht gefällte Entscheidung nach Fristablauf (vollinhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs2;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §31 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStB 1991, 414;
Rechtssatz: Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muß eine eigenständige Beur... mehr lesen...