Gründe: Mit dem auch andere Schuldsprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario L***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/I) und nach §§ 33 Abs 2 lit b, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/II) schuldig erkannt. Mit dem auch andere Schuldsprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario L***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing.Eduard Z***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13; 33 Abs 2 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing.Eduard Z***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13; 33 Absatz 2, Litera a und b FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er als Geschäftsführer d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A* und Sonja A* des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A* verhängten (beiden) Strafen bedingt... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20 FinStrG §26 StGB §19 Abs3 StGB §43 FinStrG Art. 1 § 20 heute FinStrG Art. 1 § 20 gültig ab 05.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2004 FinStrG Art. 1 § 20 gültig von 01.01.2000 bis 04.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999 ... mehr lesen...