Begründung: 1. a) Mit einer auf Art137 B-VG gestützten, gegen die Republik Österreich (richtig: gegen den Bund) erhobenen Klage vom 16. April 1997 beantragte der Einschreiter zunächst, die beklagte Partei für schuldig zu erkennen, ihm binnen 14 Tagen einen Betrag von S 9500,-- zuzüglich 4% Zinsen seit 23. August 1996 zu bezahlen sowie die Kosten des Rechtsstreites zu ersetzen. Der Kläger begehrte damit die Rückerstattung einer von ihm beglichenen Geldstrafe, nachdem die zugrunde... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art137 / Bescheid FinStrG §172 Abs1 BAO §239 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zule... mehr lesen...