Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §863 Abs1;FinStrG §125 Abs2;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §35 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 172;
Rechtssatz: Der Verzicht auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. Es genügt dafür jede ander... mehr lesen...