Entscheidungen zu § artikel1zu114 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/29 89/13/0159

Gegen den Beschwerdeführer wurde am 17. Dezember 1986 im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als selbständiger Cafetier ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, daß er vorsätzlich 1. unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich durch Einbringung unrichtig erstellter Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer-, sowie Alkoholabgabeerklärungen in den Jahren 1981 bis 1985, eine Verkürzung an Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer und Alkoholabg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 89/13/0159

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §183 Abs4;FinStrG §114 Abs3;FinStrG §115; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1217/79 E 6. Mai 1980 RS 2 Stammrechtssatz Es ist mit einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren grundsätzlich unvereinbar, einen Bescheid auf der Partei (zB wegen zugunsten einer anderen Partei bestehenden Steuergeheimnisses) nicht zugängliche Beweismittel zu s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/14 90/16/0210

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.02.1991

RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §183 Abs4;FinStrG §114 Abs3;FinStrG §115; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1217/79 E 6. Mai 1980 RS 2 Stammrechtssatz Es ist mit einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren grundsätzlich unvereinbar, einen Bescheid auf der Partei (zB wegen zugunsten einer anderen Partei bestehende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.02.1991

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