Entscheidungen zu § 132 GWG 2011

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/16 W179 2188547-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Diese Entscheidung setzt das Judikat des VfGH vom 26.6.2020, E 4233/2019-35, um. Vorauszuschicken ist ferner, § 132 Abs 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) normiert eine sukzessive Zuständigkeit zwischen der Regulierungskommission (REK) der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) als Schlichtungsstelle einerseits und den (ordentlichen) Gerichten andererseits, ua in Rechtsstreitigkeiten ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.09.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/10/8 W179 2188547-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, § 132 Abs 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) normiert eine sukzessive Zuständigkeit zwischen der Regulierungskommission (REK) der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) als Schlichtungsstelle einerseits und den (ordentlichen) Gerichten andererseits, ua in Rechtsstreitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Netzzugangsberechtigten (Z 1 leg cit). Vorliegend haben die weiter... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.10.2019

TE Bvwg Beschluss 2015/10/12 W157 2111834-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.09.2014 ("Aktion Energie - Stopp und die Auswirkungen") wandte sich die Beschwerdeführerin an die Energie-Control Austria und führte aus, sie habe an der Aktion Energiekosten-Stop teilgenommen, aber keine Informationen über zusätzliche Kosten erhalten, die sie zu erwarten hätte. Sie sei daher sehr überrascht gewesen, als ihr von der Firma Wiener Netze GmbH, mit der sie keinen Vertrag abgeschloss... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.10.2015

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