Entscheidungen zu § 77 Abs. 3 DSt

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/5/15 2002/12/0041

Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigen Erkenntnissen der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission vom 18. Juni und 12. September 1994 zu Geldbußen in der Höhe von S 80.000,-- und S 280.000,-- sowie mit rechtskräftigem Kostenbeschluss vom 4. März 1996 zum Ersatz der Kosten des Disziplinarverfahrens von S 18.000,-- und S 8.000,-- verurteilt. Die Salzburger Rechtsanwaltskammer forderte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 5. März 1996 zur Bezahlung dieser Beträg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 2002/12/0041

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art65 Abs2 litc;DSt Rechtsanwälte 1990 §77 Abs3;StPO 1975 §507;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer hat mit dem angefochtenen Bescheid den - unmissverständlich nicht auf Einleitung eines Verfahrens zur Begnadigung nach den im Beschwerdepunkt angeführt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

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