Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (im folgenden: Disziplinarrat) wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er es unterlassen habe, dafür Sorge zu tragen, daß sein Name in einem Inserat der ... (es folgt der Name des Beschwerdeführers) Immobilien GmbH vom 22. Juni 1995 in der Badener Zeitung in Verbindung mit einem Foto und ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §26DSt 1990 §64 Abs2 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/20... mehr lesen...