Norm: V über die Auskunftspflicht 13.07.1923 RGBl I.723 §6BDStG §6
Rechtssatz:
Die V über die Auskunftspflicht wurde durch § 6 des novellierten BDStG nicht aufgehoben. Die römisch fünf über die Auskunftspflicht wurde durch Paragraph 6, des novellierten BDStG nicht aufgehoben.
Entscheidungstexte 2 Os 1081/47 Entscheidungstext OGH 05.12.1947 2 Os 1081/47 ... mehr lesen...