Entscheidungen zu § 44 Abs. 1 DSt

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/7 90/18/0049

Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 14. Dezember 1988, Zlen. D 19/88, 29/88, 37/88, wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Disziplinarvergehens der Verletzung der Berufspflichten und eines die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigenden Verhaltens eine Geldbuße von S 30.000,-- verhängt. Die Zustellverfügung dieses Erkenntnisses lautet unter anderem "an die Beschuldigte", das ist die Beschwerdeführerin, ohne weitere Bemerkung über di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0049

Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: DSt Rechtsanwälte 1872 §44 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1872 §57;PO §174 idF 1981/002;PO §176 idF 1981/002;ZustG §13;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine nicht zu eigenen Handen, sondern nur mit eingeschriebener Briefsendung verfügte Zustellung eines Disziplinarerkenntnisses einer Rechtsanwaltskammer ist rechtswidrig. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1872 §44 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 44 Abs 1 DSt enthaltene Wortgruppe "in der Regel" bedeutet: "sofern nicht andere Vorschriften etwas anderes anordnen". Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 "in der Regel" European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

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