Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Gegen ihn wurde beim Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer (in der Folge: Disziplinarrat) ein Disziplinarverfahren geführt, das in erster Instanz mit einer Verurteilung endete, welche von der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (in der Folge: OBDK) bestätigt wurde. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbr... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5 DSt 1990 §42DSt 1990 §77 Abs3 StPO §381 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 StPO § 381 heute StPO § 381 gültig ab 01.01.2021 ... mehr lesen...