Entscheidungsgründe: 1. Aufgrund mehrerer Anzeigen faßte der Disziplinarrat der Oö. Rechtsanwaltskammer nach Durchführung von Vorerhebungen am 16. Mai 1983 einen Einleitungsbeschluß, weil der Verdacht bestehe, daß der Bf. gegen die anwaltlichen Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes verstoßen habe. Nach Zustellung des Einleitungsbeschlusses stellte der Beschuldigte am 9. Juni 1983 fristgerecht gemäß §27 Abs1 des Disziplinarstatutes, RGBl. 40/1872, in der gelten... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1872 §27 Abs1DSt 1872 §29 Abs3 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...