Entscheidungen zu § 16 Abs. 5 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2020/6/8 23Ds4/19v

Norm: DSt §16 Abs5 DSt §75 DSt § 16 heute DSt § 16 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 DSt § 16 gültig von 01.07.2022 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022 DSt § 16 gültig von 01.04.2020 bis 30.06.20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.2020

RS OGH 2022/12/7 6Bkd4/94; 4Bkd4/07; 7Bkd7/12; 25Os4/14x; 22Os5/14x; 22Os9/15m; 28Ds9/19s; 23Ds3/22a

Norm: DSt 1990 §16 Abs5
Rechtssatz: Die Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB hat zwar auch in Ansehung mehrerer Vor-Erkenntnisse zu erfolgen, doch ist dafür vorausgesetzt, dass die zuletzt abgeurteilte Tat, vor dem ersten der in Betracht kommenden früheren Erkenntnisse verübt worden ist. Nimmt ein Vor-Erkenntnis seinerseits auf ein (noch) früheres Erkenntnis gemäß §§ 31, 40 StGB Bedacht, so kommt eine Bedachtnahme auf dieses Vor-Erkenntni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1995

RS OGH 1993/7/12 10Bkd9/92

Norm: DSt 1990 §16 Abs5
Rechtssatz: Die Berufungsinstanz hat auf ein nach dem angefochtenen Urteil gefälltes Urteil, das vor dem nunmehr bekämpften Urteil verübte Straftaten betrifft, Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 10 Bkd 9/92 Entscheidungstext OGH 12.07.1993 10 Bkd 9/92 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1993

RS OGH 1992/5/11 2Bkd1/91

Norm: DSt 1990 §16 Abs5DSt 1872 §33
Rechtssatz: Hinsichtlich der Strafbemessung drohte dem Disziplinarbeschuldigten aus sukzessiven Verhandlungen über die ihm angelasteten Disziplinarvergehen kein Nachteil, weil in den Verfahren nach dem alten und neuen Disziplinarstatut für die Sanktionsfindung nicht das Strafhäufungsprinzip, sondern das Absorptionsprinzip gilt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1991/6/10 Bkd98/90

Norm: DSt 1872 §16 Abs5
Rechtssatz: Keine sinngemäße Anwendung der §§ 31 und 40 StGB, wenn nur eines von mehreren gleichzeitig abgeurteilten Disziplinarvergehen zeitlich vor den früheren Schuldsprüchen begangen wurde. Keine sinngemäße Anwendung der Paragraphen 31 und 40 StGB, wenn nur eines von mehreren gleichzeitig abgeurteilten Disziplinarvergehen zeitlich vor den früheren Schuldsprüchen begangen wurde. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1991

Entscheidungen 1-5 von 5

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