Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1995/1/16 2Bkd7/94

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HDSt 1990 §10 Abs1 ARAO §10 Abs2
Rechtssatz: In einer wahrheitswidrigen Selbstbezichtigung eines an sich grob disziplinären Verhaltens (tätliche Attacke gegen einen Mandanten) liegt eine - außerhalb der Berufsausübung gelegene - Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes und damit ein Verstoß gegen § 10 Abs 2 RAO sowie gegen Abs 3 der Vorbemerkungen zu den RL-BA 1977. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1995

RS OGH 1993/1/25 9Bkd2/91

Norm: DSt 1872 §8 Abs1DSt 1872 §10 Abs1DSt 1990 §11 Abs1. DSt 1990 §14RL-BA 1977 §23
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs 1 des bis 31.12.1990 in Geltung gestandenen DSt 1872 (jetzt: § 11 Abs 1 DSt 1990) war jedes Mitglied der Rechtsanwaltskammer verpflichtet, die Wahl in den Disziplinarrat oder als Kammeranwalt anzunehmen. Aus dieser Verpflichtung ergab sich die weitere Verpflichtung der bestellten Mitglieder und Ersatzmänner, dieses Amt auch gewissenhaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1993

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