Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwarb in den Jahren 1966 und 1979 die im Fischereikataster unter den Postzahlen 39 und 40 des Reviers A*****see eingetragenen Fischereirechte für die aus dem
Spruch: ersichtlichen Grundstücke. Sie begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Unterlassung des Abschlusses "künftiger Bestandverträge" für Bojen auf den genannten Seegrundstücken. Sie brachte vor, die beklagte Partei schränke ihr Fischereirecht dadurch ein, daß sie dr... mehr lesen...