Entscheidungsgründe: Die am 21. 4. 1969 geborene Klägerin erlernte nach dem Besuch der Pflichtschule den Beruf einer Bürokauffrau. Sie legte am 26. 8. 1987 die Lehrabschlussprüfung ab. Anschließend arbeitete sie in wechselnden Dienstverhältnissen, wiederholt auch im erlernten Beruf, so von August 1989 bis Ende Dezember 1990. Am 1. 4. 1991 erlitt sie bei einem Reitunfall unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. Durch den Unfall wurde sie arbeitsunfähig. Die Pensionsversicherungsanstalt... mehr lesen...