Norm: B-VG Art57 Abs2B-VG Art96 Abs1
Rechtssatz: Die Vernehmung eines Landtagsabgeordneten als Beschuldigten, ohne daß die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft zur behördlichen Verfolgung ihres Mitgliedes vorlag, verletzt das Gesetz. Entscheidungstexte 10 Os 279/63 Entscheidungstext OGH 25.11.1963 10 Os 279/63 Veröff: EvBl 1964/218 S 220 = SSt 34/71 ... mehr lesen...