Entscheidungen zu § artikel89 Abs. 11 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/12/18 89/10/0159

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art89 Abs11;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass es dem Bf nicht gelungen ist, das Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 71 Abs 1 lit a AVG) glaubhaft zu machen, besteht für den VwGH kein Anlass, der Anregung der Beschwerde, die in der zitierten Bestimmung enthaltene W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1989

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