Norm: B-VG Art89 Abs2. RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3 litd
Rechtssatz:
Der Oberste Gerichtshof hat gegen die Gesetzmäßigkeit des Art 3 lit d der Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit Bedenken. Der Oberste Gerichtshof hat gegen die Gesetzmäßigkeit des Artikel 3, Litera d, der Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit Bedenken.
Entscheidungstexte 4 Ob 34... mehr lesen...