Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 24.01.2019, verbessert mit Eingabe vom 19.02.2019, erhob die Beschwerdeführerin (in Folge: „BF“) eine Datenschutzbeschwerde an die belangte Behörde. Darin brachte sie auszugsweise vor, dass sie von der mitbeteiligten Partei 3 (in Folge: „MB3) – eine Diplomrechtspflegerin – durch Beauftragung eines Sachverständigengutachtens in einem von dieser geführten Oppositionsverfa... mehr lesen...