Norm: B-VG Art87 Abs1StPO §293 Abs2StVG §16 Abs2 Z12StVG §17 Abs5 letzter SatzStVG §152 Abs1
Rechtssatz: Eine Bindung erstgerichtlicher Entscheidungsfindung an antizipative Beurteilungen von Ermessensfragen durch Instanzgerichte entbehrt der gesetzlichen Grundlage und verstößt gegen den in Art 87 Abs 1 B-VG verankerten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Keine uneingeschränkte Bindung von Erstgerichten (hier: des Vollzugsgerichtes) an ü... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaB-VG Art87 Abs1B-VG Art94EO §382 IEO §382 Z4 II4EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Z... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs1B-VG Art94ZPO §382 IZPO §382 Z4 II4ZPO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Die Erteilung von Aufträgen an einen Rechtsträger zu einem bestimmten hoheitlichen Tun bzw Unterlassen durch das Gericht ist kein zulässiges Sicherungsmittel. Entscheidungstexte 1 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 5/94 European Case... mehr lesen...