Mit dem angefochtenen Bescheid der Grundverkehrsbezirkskommission bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 17.12.2008, Zl. 09/10-1281-12, wurde dem Kaufvertrag vom 10. Juni 2008, abgeschlossen zwischen der syrischen Staatsbürgerin *** (der Berufungswerberin im Verfahren vor dem UVS) und ***, über das Grundstück Nr. 1268, EZ 652, KG ***, die grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagt. Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Berufungswerberin den vom Burgenländischen ... mehr lesen...