BESCHEID Die Datenschutzkommission (DSK) hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Mag. HUTTERER, Dr. KOTSCHY, Dr. STAUDIGL, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2003 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: Die Beschwerde des Mag. L aus N vom 23. März 2002 (Eingang per Telefax am 5. April 2002) gegen die Rechtsanwaltskammer für Wien gerichtet auf Feststellung, das... mehr lesen...