Entscheidungen zu § artikel83 Abs. 2 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-32 von 32

RS OGH 1962/1/18 6Ob18/62, 1Ob109/62, 6Ob39/68, 6Ob38/68, 6Ob37/68, 5Ob224/68, 9Os169/84, 10Os155/84

Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140
Rechtssatz: Das Erkenntnis, mit dem ein Gesetz als verfassungswidrig aufgehoben wurde, wirkt nur auf den Anlaßfall zurück, das ist ausschließlich jene Rechtssache, die den VfGH zur Einleitung des gesetzlichen Prüfungsverfahrens bewogen hat. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, ein Gesetz, obwohl es bereits vom VfGH als gesetzwidrig erkannt wurde, auf alle Tatbestände noch anzuwenden, die vor dem W... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1962

RS OGH 1959/11/9 8Os137/59, 10Os202/70, 11Os27/76, 10Os60/76, 12Os33/77, 10Os103/77, 9Os129/79, 9Os7

Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nicht gehörig besetzt ist, wie der OGH wiederholt ausgesprochen hat, der Gerichtshof nur dann, wenn seinen Mitgliedern die für das Richteramt vorgeschriebene Befähigung (Qualifikation) abgeht, wenn sie nicht in der gesetzlich bestimmten Zahl an der Hauptverhandlung teilnehmen oder wenn die Beiziehung eines Protokollführers unterblieben ist. Der Umstand, daß der Vorsitzende im Zeitpunkt der Haup... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1959

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