1 Der Mitbeteiligte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist einer näher bezeichneten Justizanstalt zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist in der Besoldungsgruppe des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A4) ernannt und wird im handwerklichen Dienst verwendet. 2 Mit Eingabe vom 23. Februar 2023 beantragte der Mitbeteiligte die bescheidmäßige Feststellung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: Berufstätigkeiten besonders belastende 2007 §1 Z4 litb idF 2022/II/031 B-VG Art78d B-VG Art78d Abs1 StVG §13a Tragen von Uniformen Verpflichtung zur Ausweisleistung 2005 §1 Abs1VwRallg B-VG Art. 78d heute ... mehr lesen...