1. Mit angefochtenem Bescheid wurde J K die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der GST-NRN XXX, YYY sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 3.979 m2 aus dem GST-NR ZZZ, alle KG T, von M S versagt. 1. Mit angefochtenem Bescheid wurde J K die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der GST-NRN römisch 30 , YYY sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 3.979 m2 aus dem GST-NR ZZZ, alle KG T, von M S versagt. 2.1. Gegen diesen Bescheid hat M S rechtzeitig Berufun... mehr lesen...