Entscheidungen zu § artikel7 Abs. 1 B-VG

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2026/1/19 LVwG-753675/4/MZ

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Zeinhofer über die Beschwerde des A__, vertreten durch die B__, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin von C__ vom 14. Juli 2025, GZ: ADir-1880/1-2025, betreffend der Berichtigung der Eintragung der Geburt im Geburtenbuch des Standesamtes C__ hinsichtlich der Eintragung des Familiennamens, zu Recht: I. römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.01.2026

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